Suchtmedizin
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Diese Klinik gliedert sich in einen Bereich Alkohol- und Medikamentenentzug (Station 20) mit 35 Betten und einen Bereich Drogenentzug ("Time out", Station 21) mit 15 Betten.
Im Rahmen des regionalen Netzes der Suchtkrankenhilfe gewährleisten wir die niedrigschwellige qualifizierte Entzugsbehandlung stationär behandlungsbedürftiger Suchtkranker aus dem Einzugsbereich unserer Klinik.
Qualifizierte Entzugsbehandlung, niedrigschwelliger Zugang und Kooperationen sind dabei die Grundprinzipien unserer Arbeit.
Qualifizierte Entzugsbehandlung
Sie geht über die körperliche Entgiftung hinaus, ersetzt aber nicht die zeitlich länger ausgerichtete, stärker psychotherapeutisch orientierte und überwiegend von den Rentenversicherungs-Trägern finanzierte Entwöhnungsbehandlung. Im einzelnen beinhaltet sie
- Suchtspezifische Diagnostik und Therapie unter körperlichen, psychischen und sozialen Gesichtspunkten
- Psychotherapeutische Begleitung im Entzug
- Schaffung und Aufrechterhaltung einer warmen, menschlich annehmenden Atmosphäre
- Vermittlung klarer Regeln und Strukturen auf der Station
- Vermittlung handlungsrelevanter Informationen über Suchterkrankungen
- Förderung von Krankheitseinsicht durch psychoedukative Massnahmen
- Hilfestellung bei der Regelung sozialer Probleme
- Angehörigenarbeit in Form von Paar- und Familiengesprächen
- Kontaktanbahnung zu Suchtberatungsstellen, -fachkliniken und -selbsthilfegruppen
- Vermittlung in weiterbehandelnde suchttherapeutische Einrichtungen
Niedrigschwelliger Zugang
Wir verzichten bewußt auf eine Selektion durch Motivationsprüfung. Krankheitseinsicht und Bereitschaft zur Inanspruchnahme weiterführender Therapieangebote sind - in partieller Umkehr der traditionellen Therapiekette (Motivation - Entgiftung - Entwöhnung - Nachsorge) - weniger Voraussetzung als vielmehr ein erstes und wesentliches Ziel unseres Behandlungsangebotes.
Es steht somit allen Suchtkranken offen,
- bei denen eine stationäre Entzugsbehandlung notwendig und sinnvoll ist
- die freiwillig zur Aufnahme kommen (Ausnahmen: Voraussetzungen nach UBG oder § 1906 BGB)
- die bereit sind, vollständig von allen Suchtmitteln zu entziehen
- die sich bereit erklären, die Stationsordnung einzuhalten.
Wir versuchen, Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten.
Kooperationen
Ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Arbeit ist die intensive Zusammenarbeit mit den vor- und nachbehandelnden Therapeutinnen und Therapeuten bzw. den Einrichtungen unserer Patientinnen und Patienten, insbesondere
- niedergelassenen Ärzten
- Psychotherapeuten
- Sucht-, Jugend- und Drogenberatungsstellen
- Suchtfachkliniken
- Verbänden der Suchtkrankenhilfe
- Selbsthilfegruppen für Betroffene und Angehörige
- Arbeitskreis für Suchtprophylaxe.
Selbstverständlich werden im Rahmen dieser Zusammenarbeit personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unserer Patienten weitergegeben.
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