Suchbegriff eingeben
Zurück Kontakt Impressum
Home

Patientenfürsprecher

Sie sind hier: Home Öffentlichkeit Patientenfürsprecher

Durch das Sozialministerium wurde die Institution des Patientenfürsprechers initiiert. Es ist ein Ehrenamt, das auf Vorschlag des Psychiatrie-Arbeitskreises und Bestellung durch den Landrat besetzt wird. Der Patientenfürsprecher ist an keinerlei Weisung gebunden, er unterliegt aber der Schweigepflicht. Deshalb arbeitet er völlig unabhängig und neutral. Er hat die Interessen der Ratsuchenden zu vertreten und muss persönliche Angaben vertraulich behandeln.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Anregungen und Beschwerden von psychisch kranken Menschen und deren Angehörigen entgegen zu nehmen, zu überprüfen und in Zusammenarbeit mit den Betroffenen gegenüber Dritten zu vertreten, durch Schlichtung, Vermittlung oder Problemlösung.
  • Hinweis auf weitere Beschwerde- oder Rechtsmittelmöglichkeiten, wenn eine schützende Vermittlung oder Schlichtung nicht realisierbar ist oder gewünscht wird.
  • Bei sich wiederholenden Beschwerden und Problemen evtl. Weiterleitung an die zuständigen verantwortlichen Stellen, wenn nach einem Klärungsversuch mit der Institution keine Änderung eintritt oder zu erwarten ist.
  • Einbringen von Anregungen in den Psychiatrie Arbeitskreis.

 

 


Kontaktperson
Dateianhang